Bei Wiesenschnitten ab Feld sollten die entstandenen Kosten gedeckt werden. Im Wesentlichen sind es Düngerkosten, Arbeitserledigungskosten und die Flächenpacht bzw. der Pachtansatz bei Eigentumsflächen sowie die flächengebundenen Festkosten. Die gewährte entkoppelte Betriebsprämie kann anteilig angerechnet werden.
Ein guter Grünlandstandort bringt etwa 120 dt Trockenmasse je Hektar und Jahr. Je nach Wachstumsbedingungen und anschließender Nutzung fällt gut die Hälfte auf den ersten Schnitt. Zum ersten Schnitt werden 100 kg N empfohlen. Für eine ausgeglichene Bodenversorgung ist durch eine Grunddüngungszufuhr zu sorgen, die dem Entzug entspricht. Dies ist durch 40 kg P2O5 und 120 kg K2O zu erreichen.
Bei den heutigen Mineraldüngerpreisen von 0,88 € je kg N, 0,80 € je kg P2O5 und 0,74 € je kg K2O (inklusive Mehrwertsteuer) liegen die Düngerkosten bei rund 210 € für den ersten Schnitt. Die Nährstoffzufuhr kann auch über organischen Dünger erfolgen, sodass sich einzelbetrieblich andere Düngungskosten ergeben.
Wiesenpflege und Düngerausbringung sind die Arbeitserledigungskosten. Nach den Erfahrungssätzen für Maschinenring-Arbeiten für Landwirte liegen sie bei 35 € je Hektar.
Die Flächenkosten bei einer zu zahlenden Pacht bzw. über einen Pachtansatz bei Eigentumsflächen sind regional sehr unterschiedlich. Bei einem angenommenen Ansatz von 400 € je Hektar kann die Hälfte zum ersten Schnitt (200 € je Hektar) entfallen.
Die flächengebundenen Festkosten, etwa die Berufsgenossenschaft, können mit etwa 30 € für den ersten Schnitt veranschlagt werden.
Die Basis- und Greeningprämie (130 € je Hektar) kann zur Hälfte angerechnet werden.
Nach dieser Kalkulation ergibt sich ein möglicher Preis ab Feld von 285 € je Hektar.
(Folge 30-2019)