Wann gilt winterliches Pflugverbot?

Nach dem verregneten Herbst bot sich Ende Dezember wieder eine Gelegenheit zur Bodenbe­arbeitung und zur Aussaat. Ein Bekannter hat sein Feld gepflügt, aber nichts mehr eingesät. Nun hieß es, das sei gar nicht erlaubt. Stimmt das?

Die Grundsätze der Erhaltung landwirtschaftlicher Flächen in einem guten landwirtschaftlichen und ökologischen Zustand (GLÖZ) sind in der Agrarzahlungen-Verpflichtungenverordnung geregelt.

Die Mindestpraktiken der Boden­bearbeitung zur Begrenzung von Erosion richten sich nach dem Grad der Wasser- oder Winderosionsgefährdung der landwirtschaftlichen Flächen. Der Grad der Erosionsgefährdung ist in der Landesero­sionsschutzverordnung geregelt, sie lässt sich unter http://www.erosion.nrw.de/indexLEschV.html prüfen.

Ackerflächen, die der Wasserero­sionsstufe CCWasser1 zugewiesen und nicht in eine besondere Fördermaßnahme zum Erosionsschutz einbezogen sind, dürfen...