Rechnung mit oder ohne Diesel?

Ich habe zwei Lohnunternehmer mit Arbeiten beauftragt. In der Rechnung führt der eine Lohnunternehmer den Dieselverbrauch auf, der andere nicht. Gibt es da eine Regelung? Muss der Dieselverbrauch in der Rechnung aufgeführt werden?

Seit 2006 erhalten Lohnunternehmer keine Dieselrückvergütung mehr. Antragsberechtigt ist ausschließlich der auftraggebende Landwirt. Um den Rückvergütungsantrag stellen zu können, benötigt der Landwirt einen Nachweis der vom Lohnunternehmer verbrauchten Dieselmengen.

Eine rechtliche Pflicht zur Ausweisung des genutzten Diesels gibt es für Lohnunternehmer gegenüber ihren land- und...