Nachbaugebühr doppelt?

Ich habe von der Saatguttreuhand (STV) eine Rechnung bekommen, weil ich den Nachbau nicht innerhalb der vorgeschriebenen Frist gemeldet haben soll. Ich bin mir sicher, dass ich fristgemäß gemeldet habe. Statt der anfallenden Nachbaugebühr in Höhe von 5,95 €/dt soll ich die volle Lizenzgebühr von 11,90 €/dt bezahlen. Ist es rechtens, dass die STV die doppelte Nachbaugebühr verlangt?

Die STV handelt nach geltendem Recht. Der Europäische Gerichtshof hat mit Urteil vom 26.06.2015 (Saatgut Treuhand gegen Vogel) bestätigt, dass unabhängig von einem Verschulden der Landwirt die entsprechende volle Z-Lizenzgebühr als Schadenersatz zahlen muss, wenn die...