Nach Artikel 4 Abs. 1 Buchstabe h) VO (EU) 1307/2013 sind Dauergrünland Flächen, die durch Einsaat oder auf natürliche Weise (Selbstaussaat) zum Anbau von Gras oder anderen Grünfutterpflanzen genutzt werden und seit mindestens fünf Jahren nicht Bestandteil der Fruchtfolge des landwirtschaftlichen Betriebs sind. Um dies rechtssicher nachweisen zu können, macht die Agrarverwaltung die Dauergrünland-Eigenschaft daran fest, dass die Fläche sechsmal hintereinander mit einem Gras-Code kodiert wurde. Wenn Sie also bereits im Flächenantrag 2011 die Fläche als Ackergras kodiert haben, entsteht mit dem Stichtag 15. Mai 2016 die Dauergrünlandeigenschaft, denn dann ist die Fläche nachweislich mehr als fünf Jahre zum Anbau von Gras genutzt.
Die Dauergrünlanderhaltungsvorschriften bestehen zum einen in den Greening-Verpflichtungen nach Artikel 43 Abs. 1 VO (EU) 1307/2013. Gemäß Artikel 43 Abs. 2 Buchstabe b) VO (EU) 1307/2013 gehört dazu die Dauergrünlanderhaltung. Zum anderen besteht derzeit noch die Dauergrünland-Erhaltungsverordnung des Landes NRW vom 12. Januar 2011. Diese regelt die Dauergrünlanderhaltungspflicht als Cross-Compliance-Verpflichtung.
Inhaltlich bestimmen zudem Artikel 45 Abs. 1 Unterabsatz 3 VO (EU) 1307/2013 sowie § 15 Abs. 1 Direktzahlungen-Durchführungsgesetz, dass in FFH-Gebieten ein absolutes Umbruchverbot hinsichtlich umweltsensiblem Dauergrünland gilt.
Darüber hinaus besteht für Direktzahlungsempfänger (Ausnahme Kleinerzeuger) bundesweit ein allgemeines Umwandlungsverbot von Dauergrünland. Nur mit einer entsprechenden Genehmigung ist es gestattet, Dauergrünland in Ackerland umzuwandeln. Jeder Umbruch ist genehmigungsbedürftig.
In Ihrem Fall allerdings ist festzustellen, dass kein Dauergrünland vorliegt, also unterliegen Sie diesen Einschränkungen nicht. Wenn Sie nachweislich im Jahr 2016 auf dieser Fläche eine Getreidekultur anbauen und auch dementsprechend in den Flächenanträgen kennzeichnen, entsteht kein Dauergrünland, selbst wenn Sie danach wieder fünf Jahre Ackergras bestellen und die Fläche als Ackerfutterfläche nutzen.