Nach fünf Jahren Dauergrünland?

Seit 2011 bauen wir auf einer Ackerfläche (1 ha) Ackergras an. Ist diese Fläche aufgrund der fünfjährigen Nutzung mit Ackergras jetzt schon Dauergrünland oder erst im sechsten Jahr, also Stichtag 15. Mai 2016?

Nach Artikel 4 Abs. 1 Buchstabe h) VO (EU) 1307/2013 sind Dauergrünland Flächen, die durch Einsaat oder auf natürliche Weise (Selbstaussaat) zum Anbau von Gras oder anderen Grünfutterpflanzen genutzt werden und seit mindestens fünf Jahren nicht Bestandteil der Fruchtfolge des landwirtschaftlichen Betriebs sind. Um dies rechtssicher nachweisen zu können, macht die Agrarverwaltung die Dauergrünland-Eigenschaft daran fest, dass die Fläche sechsmal hintereinander mit einem Gras-Code kodiert wurde. Wenn Sie also bereits im Flächenantrag 2011 die Fläche als Ackergras kodiert haben, entsteht mit dem Stichtag 15. Mai 2016 die...