Festmist ist von der Sperrfrist der Düngeverordnung (auf Ackerland vom 1.11. bis 31.1. und auf Grünland vom 15.11. bis 31.1.) ausgenommen und darf somit prinzipiell auch in den Wintermonaten ausgebracht werden. Eine andere Regel zur Ausbringung von Düngemitteln gilt aber für Rindermist: N- und P-Dünger dürfen nicht ausgebracht werden, wenn der Boden überschwemmt, wassergesättigt, gefroren oder durchgängig höher als 5 cm mit Schnee bedeckt ist. Der Boden ist wassergesättigt, wenn das gesamte Porenvolumen mit Wasser gefüllt ist. Das ist unter anderem daran erkennbar, dass auf freier, ebener Fläche Wasserlachen sichtbar sind. Ein wassergesättigter Boden ist in frostfreiem Zustand in der Regel nicht befahrbar.
Der Boden gilt als gefroren, wenn er durchgängig gefroren ist (das heißt der Frost ist an der ungünstigsten Stelle des Schlages tiefer als 10 cm in den Boden eingedrungen) und im Verlaufe des Tages nicht oberflächig auftaut. Sind beide Kriterien erfüllt, ist die Ausbringung nicht zulässig. Ist nur eines der beiden Kriterien erfüllt, darf ausgebracht werden. Bei geringerer Frosteindringtiefe ist das oberflächige Auftauen im Verlaufe des Tages demnach nicht Voraussetzung dafür, dass gedüngt werden darf. Leichter Bodenfrost kann also zum Düngen genutzt werden. Ist der Frost jedoch tiefer als 10 cm in den Boden eingedrungen, darf nur gedüngt werden, wenn der Boden tagsüber oberflächig auftaut. Unter www.agrowetter.de veröffentlicht der Deutsche Wetterdienst für 47 Wetterstationen aus Nordrhein-Westfalen Prognosen über Frosteindringtiefen und Auftautiefen. Wenn zum Termin der geplanten Ausbringung Unsicherheiten über die tatsächliche Frostsituation bestehen, sollten Sie auf diese Informationen zurückgreifen.
Unabhängig von der jeweiligen Frostsituation müssen Sie gemäß Düngeverordnung dafür sorgen, dass keine Düngemittel in die Gewässer abgeschwemmt werden. In Hanglagen mit angrenzenden Gewässern ist daher besondere Vorsicht geboten: Schon bei leichtem Frost kann es bei nachfolgenden Niederschlägen zu Abschwemmungen kommen. Das Gleiche gilt für Schneehöhen unter 5 cm, wenn der Boden darunter gefroren ist.
Die Düngung von Wintergetreide mit Rindermist ausgangs Winter ist durchaus empfehlenswert. Rindermist enthält im Schnitt je Tonne folgende Nährstoffmengen: 5,5 kg Stickstoff (N), 3,1 kg Phosphat (P2O5) und 9,2 kg Kali (K2O). Eine Ausbringmenge von 20 t/ha bedeutet eine Düngung mit 110 kg N/ha. Im Anwendungsjahr wird der im Stallmist enthaltene Stickstoff zu etwa 20 bis 25 % pflanzenverfügbar, das heißt, es können rund 25 kg N je ha für das Getreide als verfügbar angerechnet werden. Gleichzeitig werden 62 kg P2O5 und 184 kg K2O je ha ausgebracht, die in der Düngeplanung zu 100 % angerechnet werden. Da die Nährstoffgehalte des Rindermistes je nach Einstreumenge in weiten Grenzen schwanken können, sollten Sie eine repräsentative Probe bei der LUFA auf den Nährstoffgehalt untersuchen lassen.
Ob die Rindermistdüngung wirtschaftlich sinnvoll ist, kann nicht pauschal beantwortet werden, da nicht bekannt ist, ob Sie den Mist kostenlos beziehen und welche Ausbring- (Eigenmechanisierung oder Lohnunternehmer) bzw. Transportkosten anfallen. Bewertet man den verfügbaren Stickstoff und die P- und K-Mengen mit den derzeit für Mineraldünger zu zahlenden Preisen, ergibt sich für Rindermist ein Nährstoffwert von rund 9 €/t. Gleichzeitig hat eine Rindermistgabe in Höhe von 20 t/ha eine Humusleistung von rund 630 kg Humus-Kohlenstoff je ha. Davon sind besonders dann Vorteile zu erwarten, wenn die Böden zu niedrige Humusgehalte aufweisen bzw. wenn über die Fruchtfolge gesehen mehr Humus abgebaut wird als über Erntereste oder organische Dünger ersetzt wird.