Mist bei Frost aufs Getreide?

Da wir im Betrieb keine Gülle, sondern Bullenmist zur Verfügung haben, würden wir diesen gerne bei Frost dünn auf die Getreideflächen ausbringen. Ist das erlaubt? Und wenn ja, was muss bei der Ausbringung beachtet werden? Ist es wirtschaftlich überhaupt sinnvoll?

Festmist ist von der Sperrfrist der Düngeverordnung (auf Ackerland vom 1.11. bis 31.1. und auf Grünland vom 15.11. bis 31.1.) ausgenommen und darf somit prinzipiell auch in den Wintermonaten ausgebracht werden. Eine andere Regel zur Ausbringung von Düngemitteln gilt aber für Rindermist: N- und P-Dünger dürfen nicht ausgebracht werden, wenn der Boden überschwemmt, wassergesättigt, gefroren oder durchgängig höher als 5 cm mit Schnee bedeckt ist. Der Boden ist wassergesättigt, wenn das gesamte Porenvolumen mit Wasser gefüllt ist. Das ist unter anderem daran erkennbar, dass auf freier, ebener Fläche Wasserlachen sichtbar sind. Ein wassergesättigter Boden ist in frostfreiem Zustand in der Regel nicht befahrbar.

Der Boden gilt als gefroren, wenn er durchgängig gefroren ist (das heißt der Frost ist an der ungünstigsten Stelle des Schlages tiefer als 10 cm in den Boden eingedrungen) und im Verlaufe des Tages nicht oberflächig auftaut. Sind beide Kriterien erfüllt, ist die Ausbringung nicht zulässig. Ist nur eines der beiden Kriterien erfüllt, darf ausgebracht werden. Bei geringerer Frosteindringtiefe...