Maisanbau am Waldrand erlaubt?

2017 hatte ein Pächter eine stillgelegte Fläche, 1 ha, umbrochen und mit Mais bestellt. Sie liegt direkt am Waldrand. Die Wildschweine freuten sich. Unsere Jagdgenossenschaft musste 1000 € Wildschaden zahlen. Jetzt will der Pächter erneut dort Mais anbauen. Er will keinen Zaun aufstellen und lehnt andere Maßnahmen ab. Was können wir tun? Sind uns die Hände gebunden?

Landwirte dürfen grundsätzlich Ackerbau auch auf solchen Flächen betreiben, die aufgrund einer Waldrandlage einem erhöhten Wildschadenrisiko ausgesetzt sind. Es gilt der Grundsatz der Anbaufreiheit, der von der Rechtsprechung bestätigt wird. Hat der Jagdpächter die Ersatzpflicht für Wildschäden vertraglich nicht übernommen, bleibt die Jagdgenossenschaft ersatzpflichtig.

Landwirte sind nicht verpflichtet, ihre Maisschläge einzuzäunen. Mais ist keine Sonderkultur, sodass die Ersatzpflicht in NRW auch nicht davon abhängt, ob der Landwirt den Schlag eingezäunt hat. Weder der Landwirt oder Jagdpächter noch die Jagdgenossenschaft sind verpflichtet, Wildschadenprävention durch Einzäunung zu betreiben. Sowohl der...