Lehmausbringung erlaubt?

Ich möchte auf einer Fläche von extrem schlechter Bodenqualität, auf der kostendeckende Erträge nicht zu erzielen sind, größere Mengen Lehm aufbringen. Ein befreundeter Bauunternehmer will diesen kostenfrei liefern und zusammen mit Kompost maschinell einmischen. Dadurch erhoffe ich mir eine Bodenverbesserung. Ist diese Maßnahme sinnvoll und vor allem, was muss ich dabei beachten?

Es besteht die Möglichkeit, die Ertragsfähigkeit sandiger, grundwasserferner Standorte durch Aufbringung von schluffigem bis tonigem Lehm zu verbessern.
Hierdurch wird die Wasserspeicherkapazität des Standortes erhöht. Zusätzlich ist eine nachhaltige Humuswirtschaft mit Gülle, Stallmist, Zwischenfrüchten oder gütegesicherten Komposten notwendig, um die Humusgehalte zu erhöhen.
In Abhängigkeit von der Aufbringungsmenge und -höhe von Fremdboden ist zu prüfen, ob ein Bodenauftrag genehmigungspflichtig und -fähig ist.

Hierzu heißt es im Landesbodenschutzgesetz (LBodSchG) NRW in § 2: „Wer Materialien auf oder in den Boden nach § 12 Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung (BBodSchV) in einer Gesamtmenge je Vorhaben von über 800 m3 auf- oder einbringt oder hierzu einen Auftrag erteilt, hat dies der zuständigen Bodenschutzbehörde unter Angabe der Lage der betroffenen Fläche, der Art und des Zwecks der Maßnahme...