Kompost auf Pachtflächen?

Bei uns fallen jährlich 10 bis 15 m3 Kompost an. Diesen wollen wir von unserem Pächter ausbringen lassen. Er hat bezüglich Cross Compliance Bedenken. Müssen wir den Kompost eventuell vorher untersuchen lassen? Was ist möglich?

Auch wenn es sich in Ihrem Fall nur um geringe Mengen Kompost bzw. Bioabfall handelt, sind die Vorschriften der Bioabfallverordnung (BioAbfV) sowie des Düngerechtes einzuhalten. Danach muss der Kompost eigentlich auf seine Schwermetall- und Nährstoffgehalte untersucht werden und darf nur eingesetzt werden, wenn die Schwermetallgrenzwerte nach § 4 Abs 3 der BioAbfV eingehalten sind. Auch die...