Kein Ausgleich für Gewässerstreifen?

In unserer Gemeinde gibt es viele Flächen, die an Gräben liegen. Das Land NRW will im neuen Wassergesetz festlegen, dass wir 10 m breite Randstreifen stilllegen müssen (kein Ackerbau, keine Düngung, kein Pflanzenschutz). Kommt das Verbot, werde ich erheblich Fläche verlieren. Acker wird bei uns derzeit für 10 bis 12 €/m2 gehandelt. Will das Land NRW Ausgleich zahlen?

§ 38 Wasserhaushaltsgesetz des Bundes (WHG) setzt für den Randstreifen eine Breite von 5 m und Verbote fest (kein Acker, Umwandlung in Grünland usw.). Die Länder können hiervon abweichende Regelungen treffen.
In § 31 Landeswassergesetz NRW (LWG) ist die Bundesregelung verschärft. Danach wird das Düsseldorfer Umweltministerium ermächtigt, im Außenbereich Randstreifen in einer Breite von 10 m an Gewässerstrecken in Einzugsgebieten festzusetzen, in denen bestimmte Parameter den zulässigen Wert überschreiten; dazu zählen zum Beispiel Nitrat, Phosphat und Pflanzenschutzmittelwirkstoffe. Von der solchen Ermächtigung hat das Land NRW derzeit noch keinen Gebrauch gemacht.

Ab 1. Januar 2022 ist im Bereich von 5 m in den belasteten Gewässerrandstreifen zusätzlich die...