Heuballen zum doppelten Preis?

Am 28. Juni 2018 bot uns ein Händler Heu in Quaderballen für 45 € an. Er wolle bei Bedarf liefern. Wir sagten zu, da wir für unseren Pferdehof Heu benötigen. Kurz darauf schickte er mir per WhatsApp Fotos mit Heuballen, die er gekauft hatte. Damals wusste niemand, dass es wegen der Trockenheit keinen zweiten Schnitt geben würde. Jetzt fordert er 90 €/Ballen und will von seiner mündlichen Zusage nichts mehr wissen.

Nur für den Fall, dass Sie den geschilderten Sachverhalt beweisen können (Liefervertrag über Heu, je Quaderballen 45 € inklusiv Zwischenlagern und Anliefern) werden Sie Ihren Anspruch aus dem Liefervertrag durchsetzen können.

Der Händler hat Ihnen Fotos von dem „eigens für Sie dazugekauften Heu“ sowie den per WhatsApp-Vermerk „wieder ein Zug für dich. Versorgung bis nächstes Jahr gesichert“ geschickt. Wenn nach dem 28. Juni, also an dem Tag, an dem Ihnen die Fotos gesendet worden sind, mit der...