Grassaatgut ungeeignet – reklamieren?

Im Frühjahr 2019 hatte ich Grassaat gekauft. Auf dem Sack klebte ein rotes Etikett „Kontrollierte Qualität – Landwirtschaftskammer Niedersachsen“. Jetzt stellten wir fest: In der Mischung sind zwei nicht geprüfte Sorten enthalten, die für unsere Höhenlage ungeeignet sind. Kann ich Schadenersatz fordern?

Sie könnten nur dann Schadenersatz fordern, wenn die Saatgutmischung als „mangelhaft“ zu bewerten ist. Ob ein Sachmangel vorliegt, bestimmt sich nach § 434 BGB. Ein solcher liegt vor, wenn sich die Sache nicht für die gewöhnliche Verwendung eignet bzw. keine Beschaffenheit aufweist, die üblich ist und vom Käufer daher erwartet werden kann.

In Ihrem Fall dürfte die Beschaffenheit sogar ausdrücklich als vereinbart gelten, weil Sie dem Händler gesagt hatten, dass sich die Mischung für Ihre Höhenlage eignen müsse. Falls dies zutrifft, läge ein Sachmangel vor. Jedoch müssten Sie diese Zusage im Streitfall beweisen können, wenn der Verwendungszweck nicht schriftlich festgehalten wurde.

Bei dem Etikett „Kontrollierte Qualität...