Mit dem Hektolitergewicht (hl-Gewicht) wird festgestellt, welches Gewicht bezogen auf ein bestimmtes Volumen beim Getreide vorliegt. Nach der Definition entspricht das Hektolitergewicht dem Gewicht von 100 l Getreide und wird in kg angegeben. Das offizielle Messgerät, der „Getreideprober“, besteht aus einem zylinderförmigen Behälter mit einem Volumen von 0,25 l sowie aus zwei weiteren Behältern zur Befüllung des Hauptbehälters, um das Gewicht je Volumeneinheit möglichst genau zu ermitteln.
Dabei fällt ein Getreide mit geringerem Gehalt an eingelagerter Stärke natürlich bereits aufgrund der geringeren Korngröße auf. Der Anteil an Schalen bleibt jedoch verhältnismäßig stabil. Das Gewicht dieser Gerste wird dadurch pro Volumeneinheit geringer sein, weil die schwere Nährstoffstärke fehlt. Bei niedrigerem Stärkegehalt sowie gleichbleibendem bzw. steigendem Schalen- bzw. Rohfaseranteil sinkt zudem der Energiegehalt pro abgelieferter Gewichtsmenge.
Eine Bezahlung nach Qualität und nicht allein nach Menge (Gewicht) ist also sinnvoll. Allerdings sollte dafür nicht mehr das Hektolitergewicht herangezogen werden – vor allem nicht mit den in der Praxis zuweilen vorzufindenden Abzügen von 1 bis 1,50 €/dt bei niedrigem hl-Gewicht.
Solche Abzüge sind bei Futtergerste nicht fair, weil die Nährstoffgehalte einer „leichten“ Gerste in der Regel gar nicht so schlecht sind. Wie gut oder wie schlecht die Ware tatsächlich ist, sollte deshalb unbedingt über eine NIRS-Analyse ermittelt werden. Diese Futteruntersuchung kostet derzeit bei der LUFA in Münster 30 € je Probe und liefert dafür wertvolle Hinweise zur tatsächlichen Nährstoffzusammensetzung der Getreidepartie. Diese Werte, und nicht das hl-Gewicht, sind später entscheidend für die Leistungen der mit dem Getreide gefütterten Schweine oder sonstigen Tiere.
Bei der Vermarktung von Futtergetreide sollte also nach Gewicht und tatsächlichem Nährstoffgehalt laut NIRS-Analyse abgerechnet werden. Das wäre fair gegenüber dem Verkäufer und dem Käufer.