Düngeberechnung nach Missernte

Ich baue als Schweinemäster CCM-Mais an. Doch wegen der Dürre hat er 2018 wie 2019 kaum Kolben angesetzt, sodass ich ihn als Silomais mit einem Ertrag von nur 30 t/ha verkauft habe. Wie lässt sich der zweimalige massive Ertragsausfall in Düngebedarfsermittlung und Nährstoffvergleich berücksichtigen?

Die Düngeverordnung (DüV) lässt bei der Düngebedarfsermittlung nur eine Korrektur innerhalb des dreijährigen Betrachtungszeitraumes zu. Dort heißt es:

„Weicht das tatsächliche Ertragsniveau in einem der letzten drei Jahre um mehr als 20 % vom Ertragsniveau des jeweils vorangegangenen Jahres ab, kann statt des tatsächlichen Ertragsniveaus, das im Jahr der Abweichung erreicht wurde, das Ertragsniveau des jeweils vorangegangenen Jahres für die Ermittlung der Ertragsdifferenz herangezogen werden.“

Innerhalb des Zeitraumes 2017 – 2018 – 2019 lässt sich durch diese Regel nur ein Jahr durch den Vorjahresertrag ersetzen. In den meisten Betrieben waren die Ertragseinbußen im Jahr 2018 höher als im Jahr 2019. Dies kann regional aber durchaus unterschiedlich sein.

Beispiel: Ersatz des Ertrages von...