Darf ich Dränage entfernen?

In der Flurbereinigung habe ich von einer Fläche, die geteilt wurde, eine Hälfte (2 ha) erhalten. Die Dränage verläuft unter beiden Flächen, der Abfluss ist auf meiner Seite. Da meine Fläche schnell austrocknet, möchte ich die Dränage entfernen. Muss ich den Abfluss des Nachbarn durch mein Grundstück dulden?

Ihre neu zugeteilte Fläche war Teilstück einer ursprünglich 4 ha großen Fläche. Diese Gesamtfläche ist vermutlich vom Vorbesitzer oder im Rahmen der Flurbereinigung von der Teilnehmergemeinschaft oder dem Wasser- und Bodenverband dräniert worden. Die Gesamtfläche dürfte von einer Vielzahl von Saugern (Dränsträngen) durchzogen sein, die das periodisch anfallende überschüssige Bodenwasser aufnehmen. Das von der Gesamtfläche anfallende Dränwasser wird über einen Sammler in einen Vorfluter abgeführt. Sie möchten die Dränstränge und auch den Sammler auf Ihrem Teilstück beseitigen, da Ihrer Ansicht nach die Dränbedürftigkeit auf Ihrer 2 ha großen Fläche nicht mehr notwendig erscheint.

Die Dränung einer Fläche kommt dem Zustand des Bodens zugute und kann dauerhaft einen höheren Ertrag...