Die geschilderten Umstände (Halle, kein Niederschlagswasser, säurefeste Steine in Beton verlegt) lassen das Vorhaben genehmigungsfähig erscheinen. Ob ein solches Konzept mit tragfähigem Untergrundaufbau und Steinen aber preiswerter umzusetzen ist als ein Konzept mit Beton oder Asphalt, sollte geprüft werden. Und solche Sonderfälle sind Einzelfallentscheidungen, mit besonderer Beachtung der örtlichen Umstände, und sollten daher im Vorfeld mit der Baubehörde und Unteren Wasserbehörde abgeklärt werden, um eventuelle Auflagen und Nebenbedingungen für die Baugenehmigung zu klären.
Außerdem sollte man beachten, dass bei CCM eine Milchsäurevergärung abläuft, also sehr niedrige pH-Werte entstehen. Alle damit in Berührung kommenden Teile, auch der Stahlhalle, sollten also entsprechend geschützt sein.