Aus der Düngeverordnung ergibt sich eine Flächenbindung der Tierhaltung, da der Stickstoffanfall aus Wirtschaftsdüngern tierischer Herkunft im Betriebsdurchschnitt auf 170 kg/ha begrenzt wird. Wie viele Sauen je ha gehalten werden dürfen, ist je nach Leistungsniveau und Fütterungsverfahren leicht unterschiedlich. So dürfen zum Beispiel bei 28 aufgezogenen Ferkeln pro Stallplatz und Jahr und Standardfütterung je ha 6,64 Sauen gehalten werden, bei nährstoffreduzierter Fütterung wären es 7,08 Sauen je ha, bis die N-Obergrenze erreicht wird.
Die Düngeverordnung begrenzt unter anderem auch die Phosphatsalden, die sich im Mittel über sechs Jahre im Betriebsdurchschnitt maximal als Differenz zwischen Phosphatzufuhr und -abfuhr ergeben dürfen, auf 20 kg P2O5 je ha, sofern die P-Bodenversorgung im Durchschnitt der Flächen über 20 mg P2O5/100 g Boden liegt. Auch in diesem Zusammenhang ist die Zahl der gehaltenen Sauen interessant: Der P-Anfall aus der Sauenhaltung liegt bei oben genannten Verfahren und Ausschöpfung der N-Obergrenze zwischen 109 und 122 kg/ha P2O5. Wenn man eine durchschnittliche Fruchtfolge (etwa Mais-Getreide-Getreide mit Strohabfuhr von der Hälfte der Getreidefläche) unterstellt, werden mit dem Erntegut ca. 70 kg/ha P2O5 von der Fläche abgefahren. Daraus ergibt sich theoretisch ein P-Überhang, der über den genannten 20 kg/ha liegt. Ob die Grenze in dem betreffenden Betrieb greifen würde, hängt von der Bodenversorgung der übrigen Flächen ab, bei der jetzt untersuchten Fläche würde die Begrenzung noch nicht greifen. Ständige Überhänge würden natürlich auf Dauer zu einem Anstieg der Bodengehalte führen.
Die Bodenuntersuchung von Ihrer Fläche weist einen P-Gehalt von 20 mg P2O5 je 100 g Boden auf. Bei dieser Bodenartengruppe ist der Bodengehalt in die Gehaltsklasse D eingestuft worden (in NRW umfasst die anzustrebende Gehaltsklasse C Bodengehalte von 10 bis 18 mg). Die P-Bodenversorgung ist mithin nur minimal besser als empfohlen, wobei zu berücksichtigen ist, dass von Probenahme zu Probenahme Schwankungen von wenigen Milligramm durchaus normal sind und nicht zwangsläufig auf einen Trend steigender Bodengehalte hinweisen. Bei Bodengehalten in dieser Größenordnung würden wir aus ökonomischen Gesichtspunkten Nährstoffmengen empfehlen, die leicht unterhalb der Abfuhr liegen. Eine Düngung in dieser Höhe bewirkt über die Zeit, dass die Bodengehalte auf das Niveau der Gehaltsklasse C absinken.
Schäden bereiten solche Bodengehalte sicher nicht. Das gilt auch für die Kali- und Magnesiumgehalte, die in die Gehaltsklasse E eingestuft wurden, die beim Kali bei 33 mg, beim Magnesium bei 11 mg beginnt. In der Gehaltsklasse E würden wir Nährstoffgaben empfehlen, die deutlich unter der Abfuhr liegen, weil höhere Gaben wirtschaftlich nicht sinnvoll sind. Auch bei dieser Düngungshöhe sinken die Bodengehalte ab. Bei Kali und Magnesium muss auch in Betracht gezogen werden, dass es sich um geogen bedingt hohe Gehalte handeln kann, die nicht mit der aktuellen oder historischen Bewirtschaftung zusammenhängen.