Blühstreifen auch 2011?

Ich möchte im Jahr 2011 Blühstreifen bzw. Uferrandstreifen anlegen. Werden die Programme im nächsten Jahr fortgeführt? Ist es möglich, den Blühstreifen praktisch rückwirkend mit dem Prämienantrag Mitte Mai 2011 zu beantragen oder gilt der Antrag erst für den Blühstreifen 2011/12? Welche Auflagen muss ich einhalten?

Beide Maßnahmen sind Agrar­umweltmaßnahmen, die eine Verpflichtungszeit von fünf Jahren haben. Die Verpflichtungen beginnen jeweils am 1. Juli eines Jahres. Daher muss bis zum 30. Juni desselben Jahres ein Antrag – der sogenannte Grundantrag – gestellt werden. Dieser wird in der Regel bis Ende des Antragsjahres bewilligt. Mit der Bewilligung haben Sie die Bestätigung, dass Fördermittel für Sie für die folgenden fünf Jahre bereitgestellt werden. In den folgenden fünf Jahren sind jeweils bis zum 15. Mai sogenannte Auszahlungsanträge zu stellen. Für geförderte Flächen, die nicht in allen fünf Jahren beantragt und nachgewiesen sind, müssen die erhaltenen Prämien zurückgezahlt werden. Daher ist darauf zu achten, dass die Flächen über den Verpflichtungszeitraum komplett zur Verfügung stehen – und nicht zum Beispiel an Verpächter zurückgegeben werden müssen.

Derzeit sieht es so aus, dass genügend Mittel in NRW zur Verfügung stehen, um für beide Maßnahmen...