Bleibt Ackerstatus erhalten?

Seit 2015 nehmen wir an der Kleinerzeugerregelung teil und sind von der Einhaltung der Greening-Auflagen befreit, sodass wir eine Grünlandfläche umbrechen und mit Getreide bestellen konnten. Falls wir diese Ackerfläche an einen Nachbarbetrieb, der kein Kleinerzeuger ist, verpachten oder verkaufen, greift dann der Bestandsschutz für diese Fläche als Ackerland?

Da Kleinerzeuger von den Greening-Auflagen befreit sind, ist eine Umwandlung von Dauergrünland in eine andere Nutzung nach den Greening-Bestimmungen zulässig.

Eine rechtmäßig umgewandelte Fläche kann grundsätzlich von einem Betrieb, der kein...