Auskunftspflicht auch für Kleinerzeuger?

Erstmals habe ich von der Saatguttreuhand ein Schreiben erhalten. Ich soll als Kleinerzeuger Angaben über meinen Getreideanbau machen. Bin ich dazu verpflichtet? Ab welcher Flächengröße muss ich Nachbaugebühren bezahlen?

Sie fragen nach der Auskunftspflicht gegenüber der Saatgut- Treuhand. Offensichtlich haben Sie erstmals ein Schreiben von dieser erhalten. Kleinlandwirte sind gesetzlich von der Verpflichtung zur Zahlung der Nachbaugebühren, nicht aber von der Verpflichtung zur Auskunftserteilung befreit. Um die Befreiung von der Nachbaugebührenpflicht in Anspruch nehmen zu können, müssen Kleinlandwirte – nach ordnungsgemäßer Auskunftsaufforderung – über ihren Status als Kleinlandwirt sowie...