Ackern trotz Ausgangssperre?

In meinem Landkreis gilt die Ausgangssperre zwischen 22 und 5 Uhr. Darf ich in der Zeit auf meinen Feldern ackern? Könnte ich auch mit dem Auto zurückfahren, nachdem mich ein Mitarbeiter etwa beim Spritzen abgelöst hat? Wie weise ich bei Kontrollen nach, dass ich beruflich unterwegs bin?

Um Ihren Beruf auszuüben, dürfen Sie trotz Ausgangssperre auch nachts unterwegs sein. Dass Sie das sind, müssen Sie bei Polizeikontrollen glaubhaft darstellen. Dabei spielt es keine Rolle, ob Sie Haupt- oder Nebenerwerbslandwirt sind. Natürlich ist eine...