Um Ihren Beruf auszuüben, dürfen Sie trotz Ausgangssperre auch nachts unterwegs sein. Dass Sie das sind, müssen Sie bei Polizeikontrollen glaubhaft darstellen. Dabei spielt es keine Rolle, ob Sie Haupt- oder Nebenerwerbslandwirt sind. Natürlich ist eine glaubhafte Erklärung einfacher, wenn Sie mit dem Schlepper direkt vom Feld auf die Straße abbiegen. Aber auch, wenn Sie mit dem Auto unterwegs sind, reicht es, wenn Sie eine nachvollziehbare Erklärung haben, Nachweise dafür müssen Sie nicht bei sich führen. Möglicherweise helfen beispielsweise Fotos von der gerade verrichteten Feldarbeit auf Ihrem Handy oder Sie führen Ihren Mitarbeiter auf dem Feld als Zeugen an.
(Folge 19-2021)