Mieter lagern unerlaubt ­Steine im Garten

Die Mieter meines Einfamilienhauses lagern im Vorgarten tonnenweise Bruchsteine. Im Mietvertrag ist keine Nutzungsvereinbarung für den Garten getroffen. Muss ich das dulden?­

Eine Nutzung ist den Mietern nur für angemietete Flächen und Räume gestattet. Bei der Vermietung eines Einfamilienhauses wird in der Rechtsprechung gern in den Mietvertrag auch ohne ausdrückliche Vereinbarung hineingelesen, dass der Garten mitvermietet bzw. die Gartennutzung gestattet...