Sie können versuchen, die Schuhe gegen Vorlage des Kaufbelegs im Schuhgeschäft zu reklamieren. Außerdem besteht die Möglichkeit, sich direkt an den Hersteller zu wenden und das Problem zu schildern. Manche Firmen zeigen sich kulant und senden dem Kunden in so einem Fall ein neues Paar Schuhe zu oder suchen nach einer anderen Lösung des Problems.
Allerdings haben Sie darauf keinen Anspruch, weil kein technischer Fehler bei der Schuhherstellung vorliegt, wenn Farbabrieb auftritt. Ein abfärbender Schuh hat keinen Mangel im juristischen Sinne. Denn grundsätzlich lässt sich Leder nicht immer so einfärben, dass beim Tragen eines Schuhs kein Farbabrieb auftritt. Ob es zu Verfärbungen kommt, hängt davon ab, wie das Leder gegerbt wurde, ob es rau oder glatt ist und welche Farben verwendet wurden. Es gibt leider keine wirksame Möglichkeit, den Farbabrieb im Nachhinein zu verringern.