Sie müssen die Haushaltshilfe (Putzfrau) bei der Minijob-Zentrale in Essen anmelden. Die Anmeldung erfolgt über das Haushaltsscheckverfahren. Das ist ein vereinfachtes Melde- und Beitragsverfahren zwischen Arbeitgeber (Haushalt) und Minijob-Zentrale. Die Zentrale berechnet 12 % pauschale Abgaben für die Haushaltshilfe. Davon gehen jeweils 5 % an die Renten- und Krankenversicherung. Weitere 2 % sind pauschale Lohnsteuer, es sei denn, die Aushilfe legt ELStAM-Daten vor. Dazu kommt dann noch ein kleiner Betrag für diverse Umlagen (etwa Unfallversicherung).
Bei dem Beschäftigungsverhältnis müssen Sie einiges beachten: Die Haushaltshilfe darf nur typische Arbeiten im Haushalt erledigen, etwa kochen, putzen und waschen. Auch die Pflege, Versorgung und Betreuung von Kindern sowie von Kranken, alten und pflegebedürftigen Personen ist zulässig. Ebenfalls erlaubt sind Gartenarbeiten.
Nicht zulässig sind Tätigkeiten im landwirtschaftlichen Betrieb oder im Hofladen. Für solche Arbeiten müssten Sie eine reguläre 450-€-Kraft einstellen und dafür 30 % pauschale Abgaben an die Minijob-Zentrale abführen.
Das Formular für den Haushaltsscheck können Sie im Internet herunterladen oder telefonisch in Essen anfordern: Tel. (03 55) 29 02-7 07 99, Fax (02 01) 384-97 97 97. Von der Minijob-Zentrale erhalten Sie dann eine Betriebsnummer.
Wichtig ist auch noch dies:
Auch für die Minijobber im Privathaushalt gilt ab Januar 2013 grundsätzlich Rentenversicherungspflicht. Der Eigenbeitrag des Minijobbers ist aber relativ hoch, da vom Arbeitsentgelt nur 5 % an die Rentenversicherung abgeführt werden. Diesen Betrag muss die Haushaltshilfe um 13,9 % aufstocken. Viele Minijobber lassen sich daher von der Rentenversicherungspflicht befreien.
Die Kosten für die Haushaltshilfe können Sie bis maximal 2.550 € im Jahr steuerlich geltend machen. Von diesem Betrag zieht das Finanzamt 20 % (= 510 €/Jahr) direkt von der Einkommensteuer ab.
Den Arbeitslohn können Sie mit der Haushaltshilfe frei aushandeln; in Westfalen-Lippe werden Stundenlöhne im Schnitt von 8 bis 12 € vereinbart. Den gesetzlichen Mindestlohn von 8,50 € müssen Sie ab Januar 2015 einhalten.
Wichtig: Die Haushaltshilfe kann den Lohn brutto für netto kassieren, sie muss davon also nichts abgeben.