Viele Menschen sind unsicher, ob sie Lebensmittel mit überschrittenem Mindesthaltbarkeitsdatum noch essen können. Aus Angst vor gesundheitlichen Schäden landen abgelaufene Waren im Müll. Das ist ein Irrtum. Das MHD bedeutet nicht, dass das Produkt nicht mehr verzehrt werden darf. Selbst der Handel muss ein Lebensmittel mit abgelaufenem MHD nicht aus dem Regal nehmen. Die Händler sind allerdings dafür verantwortlich, dass die Qualität der Produkte einwandfrei ist. Oft wird die Ware mit dem Vermerk, dass das MHD bald abläuft, günstiger verkauft.
Das MHD ist eine Garantie des Herstellers. Es gibt an, bis wann das ungeöffnete Produkt seine Eigenschaften behält. Dazu gehören Nährstoffgehalt, Geschmack, Aussehen oder Konsistenz. Vorausgesetzt, das Produkt wurde richtig gelagert – zum Beispiel durch Kühlen oder Einfrieren. Milch kann noch einige Tage, Joghurt oder Quark ein bis zwei Wochen nach Ablauf des MHD genießbar sein. Konservendosen, Nudeln oder Reis können auch Monate nach Überschreiten des MHD gegessen werden.
Bevor Sie die Lebensmittel mit abgelaufenem MHD auf den Tisch stellen, prüfen Sie es mit allen Sinnen (sehen, riechen, fühlen, schmecken). Solange Sie keine fremden Eigenschaften wie sauren Geruch oder Geschmack, Schimmel, Verfärbungen oder Ähnliches feststellen, ist das Produkt verzehrsfähig. Wenn Sie sich nicht sicher sind, sollten Sie das Produkt nicht mehr anbieten. Denn grundsätzlich sind Sie als verantwortliche Person in der Einrichtung verpflichtet, sichere Lebensmittel in den Verkehr zu bringen. Bei Schäden sind Sie haftbar zu machen. So steht es in der europäischen Lebensmittelbasisverordnung 178 von 2002.
Anders zu bewerten ist das Verbrauchsdatum. Es steht auf leicht verderblichen Lebensmitteln wie Frischfleisch und Vorzugsmilch. Das Verbrauchsdatum gibt an, bis zu welchem Zeitpunkt das Lebensmittel spätestens verbraucht sein soll.