Brunnenwasser weiter nutzen?

Wir haben unseren Hausbrunnen seit 1980 gemeldet. Zudem sind wir an der Trinkwasserversorgung der Gemeinde angeschlossen. Laut Satzung müssen wir das gesamte Trinkwasser aus dem Netz beziehen. Können wir das Brunnenwasser trotzdem weiter für WC, Waschmaschine, Spülmaschine und den Warmwasserboiler fürs Bad und die Viehtränke nutzen? Das Trinkwasser würden wir dann nur für die Essenzubereitung verwenden.

2010 hat das Bundesverfassungsgericht Folgendes entschieden: Wasser aus Eigenwasserversorgungsanlagen darf weiter genutzt werden, auch wenn das Grundstück ans öffentliche Trinkwassernetz angeschlossen ist. Im besagten Fall ging es darum, dass der Betreiber einer Eigenwasserversorgungsanlage eine Teilbefreiung vom Anschlusszwang begehrte, um seine Waschmaschine mit Brunnenwasser...