Anspruch auf Haushaltshilfe?

Ich lebe mit meinem Mann auf einen 45-ha-Schweinemastbetrieb und bin 24 Stunden pro Woche außerlandwirtschaftlich berufstätig. Neben unseren vier Kindern (15 bis 8 Jahre) leben meine Schwiegereltern (beide über 70) noch auf dem Hof. Als ich vor einigen Monaten krankheitsbedingt ausfiel, war das eine schwierige Zeit für die Familie. Jetzt erzählte mir eine Freundin, dass ich eigentlich Anspruch auf eine Haushaltshilfe gehabt hätte – obwohl ich ja nicht in der Landwirtschaftlichen Krankenkasse (LKK) versichert bin. Stimmt das? Ich gehe wahrscheinlich in diesem Jahr für drei Wochen zur Kur. Kann ich dann eventuell auch auf die Haushaltshilfe zurückgreifen?

Auch Versicherte der gesetzlichen Krankenversicherung (AOK, BKK, TK und andere) und der gesetzlichen Rentenversicherung haben Anspruch auf Haushaltshilfe. Das wissen viele Landwirtsfamilien aber nicht.

Aufgrund Ihrer außer­landwirt­schaft­lichen Beschäftigung sind Sie in diesen beiden Systemen versichert. Und als Versicherte können Sie gegenüber Ihrer gesetzlichen Krankenkasse Haushaltshilfe bei einer...