Vorsorgevollmacht richtig gestalten

Ich bin 85 Jahre, mein Ehemann ist 88. Wir leben als Altenteiler auf dem Hof unseres Sohnes. Wir haben drei Kinder. Ist es möglich, dass alle drei Geschwister als Entscheider in eine Vorsorgevollmacht aufgenommen werden? Was sollten wir noch beachten?

Mit einer schriftlichen Vorsorgevollmacht bevollmächtigen Sie eine andere Person mit der Wahrnehmung Ihrer Angelegenheiten. Diese Person soll Sie im Rechtsverkehr und in medizinischen Angelegenheiten vertreten, falls Sie in einer konkreten Situation ihren Willen nicht mehr äußern können. Zweck der Vorsorgevollmacht ist es, die Bestellung eines gesetzlichen Betreuers zu vermeiden.

Daneben gibt es die Patientenverfügung. Mit dieser Verfügung bestimmen Sie ebenfalls schriftlich, wie Sie zukünftig in heute noch nicht absehbaren Fällen, etwa im Krankenhaus, medizinisch behandelt werden möchten.

In einer Vorsorgevollmacht können Sie grundsätzlich auch mehrere Personen bevollmächtigen. Damit ist Ihre Frage schon beantwortet: Ja, Sie dürfen neben Ihrem Ehemann auch mehr als zwei Ihrer Kinder bevollmächtigen.

Doch ist dies sinnvoll? Das sollten Sie sich gut...