Vorsorgevollmacht: Nur vom Notar?

Sollten eine Patientenverfügung und eine Vorsorgevollmacht immer von einem Notar erstellt werden? Oder kann ich beide Schriftstücke auch selbst aufsetzen und unterzeichnen?

Gesetzliche Formvorschriften gibt es weder für die Vorsorgevollmacht noch für die Patientenverfügung. Mit einer Vorsorgevollmacht bestimmen Sie, welche Person Sie im Rechtsverkehr vertreten soll. Die Vollmacht ist rechtlich wirksam, wenn sie der Vollmachtgeber unterschrieben hat. Für die üblichen Geschäfte des täglichen Lebens ist die notarielle Beurkundung daher nicht zwingend notwendig.

Allerdings gibt es einige Rechtsgeschäfte, die ein Bevollmächtigter nur mit einer notariell beurkundeten Vorsorgevollmacht wirksam...