Schwiegereltern im Pflegeheim

Meine Schwiegereltern haben ihr Hausgrundstück auf meine Schwägerin übertragen und sich ein kostenfreies Wohnrecht im Obergeschoss einräumen lassen. Nach dem Tod der Eltern wird meine Frau 40.000 € von ihrer Schwester erhalten, gleichzeitig hat sie auf alle Erb- und Pflichtteilsansprüche verzichtet. Eine Regelung für den Pflegefall wurde nicht getroffen. Wird das Sozialamt in den ersten zehn Jahren nur meine Schwägerin zur Kasse bitten, falls die Schwiegereltern ins Heim kommen?

Das Sozialamt wird in den ersten zehn Jahren nach der Schenkung Ihre Schwägerin in die Pflicht nehmen. Dies basiert auf § 528 BGB. Danach kann der Schenker eine Schenkung widerrufen, wenn er nach der Vollziehung der Schenkung außerstande ist, „seinen angemessenen Unterhalt zu bestreiten“. Die 10-Jahres-Frist ergibt sich aus § 529 Abs. 1 BGB. Da auch die Hausübertragung unter Vorbehalt eines Wohnungsrechts – teilweise – eine Schenkung ist, kann eine Schenkung in diesen Fällen widerrufen werden. Das Sozialamt würde folglich von Ihrer Schwägerin verlangen, die nicht gedeckten Heimkosten zu tragen, bis der Wert der Schenkung erschöpft ist.

Tritt der Pflegefall nach dem Ablauf der zehn Jahre ein, gilt das allgemeine Unterhaltsrecht. Je nach...