Resturlaub bis 30. März nehmen?

Als Vollrentner arbeite ich fünfmal wöchentlich jeweils zwei Stunden. Muss ich meinen Resturlaub bis zum 31. Dezember oder 30. März des Folgejahres nehmen? Demnächst trete ich eine dreiwöchige Kur an. Habe ich Anspruch auf Lohnfortzahlung? Muss ich eine Krankmeldung abgeben?

Nach der gesetzlichen Regelung ist der Urlaub im laufenden Kalenderjahr zu nehmen, ansonsten verfällt er. Er wird nur dann auf das nächste Kalenderjahr übertragen, wenn dringende betriebliche oder in der Person des Arbeitnehmers liegende Gründe dies rechtfertigen. Der häufigste Grund für die Übertragung des Urlaubs ist eine Arbeitsunfähigkeit des Mitarbeiters bis zum Jahresende. Aber auch im Fall der Übertragung verfällt der Urlaub spätestens...