Sie müssen Ihren Mitarbeitern laut Verordnung immer dann medizinische Masken zur Verfügung stellen, wenn
- in einem Arbeitsraum weniger als 10 m² pro in dem Raum arbeitende Person vorhanden sind,
- der Aerosolausstoß durch die Tätigkeit besonders groß ist und sich hieraus eine Gefährdung für andere Mitarbeiter ergibt oder
- der Mindestabstand von 1,50 m nicht eingehalten werden kann.
Da Ställe meist recht groß und zudem gut belüftet sind, werden Ihre Mitarbeiter in der Regel drinnen wie draußen nur dann eine Maske tragen müssen, wenn sie den Mindestabstand von 1,50 m nicht einhalten können.
Praktikabel wäre es beispielsweise, wenn Sie Ihren Mitarbeitern mehrere Masken zur Verfügung stellen, die diese eigenverantwortlich bei Unterschreiten des Mindestabstandes verwenden, und vereinbaren, dass sie sich bei Ihnen melden sollen, sobald sie Nachschub benötigen. Dabei sollten am besten FFP2-Masken ohne Ausatemventil verwendet werden.
(Folge 12-2021)