Kurzzeitpflege auf Hofstelle einrichten

Wir können eine ehemalige landwirtschaftliche Hofstelle im Außenbereich kaufen. Wir planen, im 450 m² großen Wohnhaus eine Kurzzeitpflege einzurichten. Laut Auskunft des zuständigen Bauamtes gibt es keine Möglichkeit für eine Umnutzung bzw. einen Umbau. Kann man überhaupt etwas tun, um eine Umnutzung zu erhalten? Wenn ja, welcher Art?

Die Ihnen erteilte mündliche Auskunft deckt sich nicht mit dem sogenannten Außenbereichserlass (Stand 20. September 2013). In diesem wird unter Ziffer 4.1 unter der Überschrift „Umnutzung eines land- oder forstwirtschaftlichen Betriebsgebäudes“ ausgeführt:

„Satz 1 Nr. 1 (Anmerkung: § 35 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 BauGB) trägt dem Strukturwandel in der Land- und Forstwirtschaft Rechnung und soll insbesondere Nutzungsänderungen nicht mehr landwirtschaftlich genutzter Gebäude erleichtern.
Dies setzt voraus, dass noch eine Hofstelle vorhanden bzw. die bodenrechtliche Situation noch von den vorhandenen Gebäuden des (ehemaligen) Hofes geprägt ist. Bei den umzunutzenden Gebäuden darf es sich nicht nur um einen untergeordneten Restbestandteil eines Hofes, von dem ansonsten baulich nichts mehr vorhanden ist, handeln. Für eine Hofstelle muss jedenfalls eines der Gebäude ein landwirtschaftliches Wohngebäude sein. Nicht zur...