Leider müssen wir Ihnen raten, zum Schutz der Erntehelfer vor dem Corona-Virus überhaupt nicht für diese zu kochen. Zwar sind laut Bundesinstitut für Risikobewertung keine Berichte über Infektionen durch Lebensmittel oder den Kontakt mit trockenen Oberflächen bekannt. Übertragungen über Oberflächen, die kurz zuvor mit Viren kontaminiert wurden, sind allerdings durch Schmierinfektionen denkbar.
Das Tückische am Corona-Virus ist, dass niemand weiß, ob er es in sich trägt. Manchmal verläuft die Infektion ohne oder nur mit geringen Symptomen. Deshalb können Sie sich nicht in Sicherheit wiegen, das Corona-Virus nicht weiterzugeben, beispielsweise über die Speisen, Teller und Besteck.
Der Bundesverband der Lohnunternehmen rät, den Erntehelfern vorab mitzuteilen, dass sie ihre Verpflegung selbst mitbringen sollen. Eventuell können Sie abgepackte Snacks wie Sandwiches, Fertigsalate, Joghurts oder Bonbons kaufen und diese mit auf die Trecker geben – aber bitte nicht auf einem Buffet zum Mitnehmen platzieren. Bestellungen bei Lieferdiensten sowie Mitnahme des Essens von Restaurant sind zulässig. Orientierung bietet auch die Betriebsanweisung der Landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft bezüglich des Corona-Virus, abrufbar unter www.svlfg.de.
Beim Einsammeln der Abfälle sollten Sie Einweghandschuhe tragen und sich nachher gründlich die Hände waschen.
Darüber hinaus ist wichtig, dass alle an der Ernte beteiligten Personen stets einen Abstand von mindestens 1,50 m – besser 2 m – einhalten und möglichst viele Absprachen über das Telefon treffen.
(Folge 18-2020)