Rechtlich besteht keine Helmpflicht für Radfahrer, solange sie auf herkömmlichen Rädern ohne Zusatzantrieb fahren.
Wer mit dem Pedelec mit einer Unterstützung bis 25 km/h fährt, muss auch keinen Helm tragen. Pedelecs mit einem Motor bis 250 Watt werden zwar umgangssprachlich E-Bikes genannt, rechtlich aber als Fahrräder eingeordnet. Anders ist es bei den schnelleren E-Bikes, den sogenannten S-Pedelecs. Sie haben starke Motoren, die den Radler bis zu 45 km/h unterstützen. Diese Räder gehören rechtlich zu den Leichtkrafträdern. Es besteht Führerschein-, Versicherungskennzeichen- und Helmpflicht.
Ob mit oder ohne Hilfsmotor, ein Helm schützt den Kopf im Falle eines Falles. Es ist ratsam, immer einen Fahrradhelm zum Schutz des Kopfes aufzusetzen.
(Folge 5-2019)