Hoferbe: Wie können wir unserem Bruder helfen?

Nach Vaters Tod wurde mein ältester Bruder Hoferbe (Höfeordnung). Wir drei Geschwister wurden abgefunden. Nun beobachten wir mit Sorge, dass er Vieh, Felder und Maschinen vernachlässigt. Können wir Geschwister ein­greifen?

Die Höfeordnung hat zum Ziel, die Fortführung und Erhaltung landwirtschaftlicher Betriebe dadurch zu erleichtern, dass der Hof nicht an eine Erbengemeinschaft vererbt wird, sondern stets nur an einen Erben, den Hoferben. Die „weichenden Erben“ erhalten eine relativ niedrige Abfindung, die nach dem 1,5-fachen Einheitswert berechnet wird.

Sollte der Hoferbe innerhalb von 20 Jahren nach dem Erbfall den Hof zu nicht landwirtschaftlichen Zwecken nutzen, stehen den weichenden Erben „Nachabfindungsansprüche“ zu. Dies ist der Ausgleich...