Kernobst lässt sich nur in wenigen Fällen anhand von Fotos bestimmen. Das gelingt bei Sorten mit ausgeprägten optischen Merkmalen in der Form (zum Beispiel ‘Schweizer Glockenapfel’) oder in der Farbe (zum Beispiel ‘Rote Williams Christbirne’). Auf den vorliegenden Fotos finde ich solche Hinweise nicht. Sie können versuchen, die Sorte von einem Pomologen (Obstbaumkundler) bestimmen zu lassen. Mehr dazu am Ende meiner Antwort.
Bleibt die Frage, ob die Birnen an Ihrem Baum beim Pflücken bereits zum Verzehr geeignet sind oder nicht. Denn bei der Reifezeit des Kernobstes unterscheiden wir die Pflückreife und die Genussreife. Die Pflückreife ist erreicht, wenn die Früchte ihre typische Farbe bekommen und sich leicht ernten lassen, ohne dass dabei der Stiel abbricht. Direkt nach der Ernte schmecken die Birnen in der Regel nicht, sondern lagern bis zur Erreichen der Genussreife. Sie tritt dann ein, wenn möglichst viel Stärke in der Frucht zu Fruchtzucker umgewandelt wurde und das Fruchtfleisch nicht mehr so fest ist wie anfangs. Zwischen Pflückreife und Genussreife liegen bei Sommeräpfeln und Sommerbirnen nur wenige Tage. Bei Herbstsorten können es bis zu acht Wochen sein und bei Winter- und Lagersorten sogar mehrere Monate. Wichtig dabei ist, dass zur Kernobstlagerung ein möglichst kühler und feuchter Raum genutzt wird. Lagerbirnen wie ‘Gräfin von Paris’ und Lageräpfel wie ‘Ontario’ schmecken erst ab Januar.
Um die Sorte Ihrer Birnen bestimmen zu lassen, können Sie einige Früchte bei uns im Kreislehrgarten Steinfurt zu den Öffnungszeiten abgeben. Auch Naturschutzverbände wie der Nabu oder der BUND arbeiten oft mit Pomologen zusammen und bieten Kernobstbestimmungen an. Ansprechpartner finden Sie unter Umständen auch bei den Biologischen Stationen und weiteren Akteuren im Bereich Streuobst. Wichtig ist: Bringen Sie zur Sortenbestimmung vier bis fünf reife, unbeschädigte Früchten mit. Diese müssen mit Stiel geerntet sein.
Zum Beispiel der BUND Lemgo bietet in Zusammenarbeit mit einem Pomologen aus Süddeutschland die kostenpflichtige Bestimmung von Kernobst an. Weitere Informationen dazu finden Sie im Internet.
www.bund-lemgo.de
(Folge 36-2020)