Die Vergärung von Nachwachsenden Rohstoffen in einer Biogasanlage reicht nicht dazu aus, das Vorhandensein des Botulismus hervorrufenden Bakteriums „Clostridium botulinum“ auszuschließen. Es ist zwar noch nicht geklärt, inwiefern der Gärvorgang dessen Vermehrung begünstigt. Allerdings genügt die entstehende Temperatur nicht aus, um es vollständig abzutöten.
Das im deutschen Gemüseanbau gängige Qualitätssicherungssystem QS-GAP. untersagt den Gemüseanbau nach Einsatz von Gärsubstraten aus Biogasanlagen (Ausnahme bei Nawaro-Anlagen) in den folgenden drei Jahren.
Wir empfehlen Ihnen also, in Ihrem Gemüsegarten davon keine Ausnahme zu machen und auf andere Dünger zu setzen. Bei der Ausbringung sollten Sie auf eine gute Einarbeitung in den Boden achten und die „Düngermengen“ dem Nährstoffbedarf Ihrer Kulturpflanzen anpassen. Bedenken Sie, dass nur ein bestimmter Teil des organischen Düngers Ihren Pflanzen in diesem Jahr zur Verfügung stehen wird und je nach gewünschtem Ergebnis noch hinzugedüngt werden muss.