In Deutschland regelt das Wasserhaushaltgesetz (WHG) unter anderem die Förderung und Nutzung von Grundwasser. Laut § 46 (WHG) bedarf es keiner Erlaubnis oder Bewilligung für das Entnehmen, Zutagefördern, Zutageleiten oder Ableiten von Grundwasser für den Haushalt (...) sowie für Zwecke der gewöhnlichen Bodenentwässerung (...) gärtnerisch genutzter Grundstücke. Diese Regelung gilt allerdings nur „soweit keine signifikanten nachteiligen Auswirkungen auf den Wasserhaushalt zu ‚besorgen‘ sind." Will heißen: Der Bau und die Nutzung eines Gartenbrunnes darf beispielsweise nicht dazu führen, dass der Nachbar dadurch nicht mehr ausreichend Wasser aus seinem Brunnen für die Bewässerung seines Gartens fördern kann.
Gleichzeitig besagt das Gesetz, dass letztlich das Landeswassergesetz (LWG) darüber entscheidet, in welchen Fällen eine Erlaubnis einzuholen ist. Hinzu kommt, dass die Voraussetzungen für Brunnenbohrungen in den örtlichen Kommunen oder Städten sehr unterschiedlich sein können. Sie hängen auch davon ab, in welcher Umgebung sich Ihr Grundstück befindet – zum Beispiel im Bereich einer Wasserschutzzone.
Wir haben uns bei der Unteren Wasserbehörde im Amt für Umweltschutz und Straßenbau Warendorf erkundigt. Danach muss eine Brunnenbohrung zur Gartenbewässerung für Besitzer eines Einfamilienhauses oder einer Doppelhaushälfte nicht angezeigt werden. Es spielt dabei auch keine Rolle, welche Art von Brunnen Sie bauen möchten oder wie viel Wasser sie zutage fördern.
Besitzen Sie jedoch ein Doppel- oder Mehrfamilienhaus, in dem zwei oder mehrere Wohnparteien den Brunnen mitbenutzen möchten, müssen Sie einen Erlaubnisantrag zur Gewässernutzung bei der Unteren Wasserbehörde stellen. Neben dem Antrag sind dann auch weitere Unterlagen beizufügen wie etwa Übersichts- und Flurkarte, Pumpdaten und technische Unterlagen der geplanten Anlage.
Am besten rufen Sie bei Ihrer Gemeinde- oder Stadtverwaltung an und informieren diese zunächst über Ihr Vorhaben. Dort wird man Ihnen weitere Auskünfte bezüglich einer Neuanlage eines privaten Gartenbrunnens geben können.
(Folge 18-2021)