In der „Frage und Antwort“ mit dem Titel „Belag auf Blättern hinterlässt Flecken“ wurde über schwarze Rußtaupilze berichtet, die sich auf den klebrigen Honigtauausscheidungen von Woll- oder Schmierläusen ansiedeln. Zur Bebilderung des Textes wurde dabei versehentlich ein falsches Foto verwendet. Das abgebildete Foto zeigt nicht den Befall mit Rußtaupilzen, sondern den mit einem Blattfleckenpilz, vermutlich mit dem Sternrußtau der Rose (Diplocapon rosae). Der Sternrußtau ist aber nicht mit den Rußtaupilzen (Schwärzepilzen) identisch. Rußtau- oder Schwärzepilze werden durch Pilzarten aus der Familie der Capnodiaceae verursacht. Die Pilze leben epiphytisch und siedeln sich auf den zuckerhaltigen Ausscheidungen von saugenden Insekten (Honigtau), wie Blattläusen, Napfschildläusen, Woll- oder Schmierläusen beziehungsweise Weißen Fliegen (Mottenschildläusen) an. Als Folge des Befalls bleibt auf den betroffenen Pflanzenteilen, zum Beispiel auf den Blättern oder Trieben, ein schwarzer, rußtauartiger Pilzbelag zurück. Der Rußtaupilz befindet sich aber nur oberflächig auf dem Pflanzengewebe und dringt nicht ein. Es kommt daher auch nicht zu einer direkten Schädigung der Pflanze. Pflanzenschäden können allenfalls sekundär entstehen, etwa indem die Photosynthese der Pflanze beeinträchtigt oder der Zierwert von Zierpflanzen gemindert wird. Eine Möglichkeit, die Rußtaupilze direkt zu bekämpfen, gibt es leider nicht. Man kann einem Befall aber vorbeugen, wenn man die saugenden Insekten bekämpft, die für das Auftreten der Rußtaupilze verantwortlich sind.
Im Gegensatz zu den Rußtaupilzen ist der Sternrußtau der Rose (Diplocapon rosae) ein direkter Pflanzenparasit. Der Sternrußtau kommt an Rosen sehr häufig vor. Der Pilz verursacht an den Blättern der Rosen unregelmäßige violettschwarze, sternförmige Flecken mit einem ausgefransten Rand. Bei einem sehr starken Befall mit dem Pilz werden die Blätter der Rosen gelb und fallen dann oft vorzeitig ab. Im Gegensatz zu den Rußtaupilzen ist es beim Sternrußtau möglich, ihn vorbeugend mit einem für diese Anwendung zugelassenen Pilzbekämpfungsmittel zu bekämpfen.
(Folge 20-2020)