Das vorzeitige Abwerfen von jungen Früchten nach der Blüte ist bei der Süßkirsche, wie auch bei anderen Obstarten, ganz natürlich. Früchte, die sich nicht optimal weiterentwickeln können, werden vom Baum abgestoßen. Eine erste Phase findet direkt nach der Blüte statt, eine weitere einige Wochen später Mitte bis Ende Mai.
Wie stark dieser vorzeitige Fruchtfall ausgeprägt ist, hängt von verschiedenen Faktoren ab: von der Vitalität des Baumes, der Kirschsorte, der Qualität der Blütenknospen, den Witterungsbedingungen während und nach der Blüte, der Bestäubungsintensität sowie von Stresseinflüssen wie Trockenheit, Staunässe, Kälte und Nährstoffmangel.
Die genauen Standortbedingungen Ihres Baumes können wir nicht beurteilen. Allerdings hören wir in dieser Saison von vielen Obstbauern, dass es einen relativ starken vorzeitigen Fruchtfall bei Süßkirschen gibt. Klar ist: Die Phase der Blüten- und Fruchtbildung war in diesem Jahr schwierig. Der rasante Wetterumschwung von kalt auf warm im April verkürzte die Blühdauer der Kirschen auf nur eine Woche. Die einzelne Blüte war also nur wenige Tage bestäubungsfähig. Dabei sind Kirschblüten auf Insekten angewiesen. Zur Zeit der Obstblüte waren die Völker der Honigbienen noch relativ schwach entwickelt. Außerdem hatten sie, ebenso wie die Wildbienen, im April ein ungewöhnlich überreiches Blütenangebot. Somit standen die Kirschblüten in Konkurrenz zu vielen anderen attraktiven Trachtpflanzen, wie etwa Raps, und wurden dadurch möglicherweise nicht ausreichend gut bestäubt.
Von der Blütenknospe bis zur reifen Kirsche ist es übrigens ein langer Weg. Die Blütenknospen legt der Baum bereits im Sommer des Vorjahres an. Schon zu diesem Zeitpunkt können Stressfaktoren Einfluss haben.
Damit Ihr Baum in Zukunft reichliche Blüten ansetzt und gute Ernten bringt, achten Sie darauf, dass sich im Wurzelbereich keine Staunässe bildet und die Krone fachgerecht beschnitten wird. Das hält den Baum vital. Als Dünger sollten Sie Kompost oder Volldünger, der auch Spurenelemente enthält, verwenden.
(Folge 26-2018)