Wird die Benutzung Ihres Grundstücks durch die eingedrungenen Bambuspflanzen beeinträchtigt, können Sie deren Wurzeln an der Grenze abschneiden. An dem mitgeschickten Foto ist deutlich zu sehen, dass man bereits von einer solchen Beeinträchtigung ausgehen kann. Anders als beim Überhang von Zweigen hat der Gesetzgeber beim Eindringen von Wurzeln lediglich ein Selbsthilferecht normiert (§ 910 Abs. 1 Satz 1 BGB). Das heißt: Sie dürfen die Wurzeln abschneiden und behalten. Jedoch können Sie von Ihrem Nachbarn nicht verlangen, dass er innerhalb einer angemessenen Frist dafür sorgt, dass Wurzeln und Pflanzen auf Ihrem Grundstück beseitigt werden.
Beim Eindringen von Baumwurzeln hat die Rechtsprechung wiederholt entschieden, dass nach den Grundsätzen von Treue und Glauben auch der Baumeigentümer das Recht hat, die Wurzeln in Höhe der Grenze selbst abzuschneiden, um so für den Erhalt des Baumes auf seinem Grundstück zu sorgen. Eine solche Rechtsfolge dürfte beim Eindringen von Bambuswurzeln allerdings nicht anzunehmen sein. Damit verbliebe es bei Ihrem Selbsthilferecht, die Wurzeln selbst abzuschneiden.
Gleichwohl könnten Sie sich mit Ihrem Nachbarn dahingehend einigen, dass er auf seinem Grundstück Vorkehrungen trifft, damit ein weiteres Eindringen von Bambuswurzeln in Ihren Garten zukünftig ausgeschlossen ist.