Zahlt Versicherung trotzdem?

Ich bin Junggeselle und habe den Resthof meinen Geschwistern überschrieben. Sie sind als Erbengemeinschaft im Grundbuch eingetragen. Ich besitze weiter die Nutznießung (lebenslanges Wohnrecht), zahle aber auch den Beitrag an die Gebäudeversicherung. Bei der Versicherung werde ich weiter als Eigentümer geführt. Muss sie im Schadensfall trotzdem zahlen?

Grundsätzlich sollte der Eigentümer seine Gebäude gegen Feuer und eventuell Sturm versichern. Das Gleiche gilt im Prinzip für alle Versicherungen. Der Besitzer etwa eines Pkws sollte auch im Versicherungsvertrag aufgeführt sein. Daher raten wir Ihnen, den Vertrag auf die Erbengemeinschaft der Geschwister umzuschreiben. Im Schadenfall...