Wohnwagen im alten Schweinestall unterstellen?

Wir haben die meisten Flächen verpachtet. In unserem ehemaligen Schweinestall stehen jetzt Wohnwagen. Schriftliche Mietverträge mit den Mietern haben wir bislang nicht geschlossen. Welche Versicherungen sollten wir bzw. die Wagenbesitzer abschließen, damit wir und die Mieter vor Brand, Sturm und Diebstahl geschützt sind?

Wir gehen einmal davon aus, dass Sie die Umnutzung des Schweinestalles zu gewerblichen Zwecken beim zuständigen Bauordnungsamt (Kreis) angezeigt haben. Daneben sollten Sie das Unterstellen der Wohnwagen auch Ihrer Gebäude-Feuerversicherung melden. In der Regel akzeptieren die Feuerversicherer das Unterstellen von Wohnwagen problemlos, doch sie fordern unter Umständen mehr Prämie infolge des geänderten Risikos.

Achten Sie darauf, dass die Besitzer der Wohnwagen alle feuergefährlichen Gegenstände...