Die wichtigste Versicherung ist die private Haftpflichtversicherung, sie wird zwingend benötigt. Altenteiler auf den Höfen sind in der Regel beitragsfrei über die landwirtschaftliche Betriebshaftpflichtversicherung des Hofbewirtschafters mitversichert.
Eine private Unfallversicherung sollte man für die Kinder und unter Umständen für den Ehepartner abschließen. Für den Betriebsleiter ist sie nur dann sinnvoll, wenn er eine Berufsunfähigkeitsversicherung nicht mehr bekommen kann oder zu teuer ist. Eine Unfallversicherung schützt nicht bei Krankheiten, deshalb ist sie für den Betriebsleiter nur zweite Wahl.
Wir sehen die Unfallversicherung als Mittel zur Absicherung des Arbeitseinkommens. Rentner und Altenteiler müssen in den meisten Fällen ihr Arbeitseinkommen nicht mehr absichern, deshalb halten wir eine Unfallversicherung für sie auch nicht mehr unbedingt für erforderlich.
Nach den Bedingungen handelt es sich nur dann um einen Unfall, wenn „die versicherte Person durch ein plötzlich von außen auf ihren Körper einwirkendes Ereignis (Unfallereignis) unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleidet“. Ein Sturz ist demnach unter Umständen kein Unfall. Ein Schlaganfall, ein Herzinfarkt oder eine Bewusstseinsstörung sind ebenfalls in der Regel nicht versichert. War ein Körperteil bereits durch eine Krankheit beeinträchtigt, kürzen die Versicherer bei einem Unfall einen Teil der Entschädigung.
Ob Sie eine private Pflegeversicherung als Ergänzung zum gesetzlichen Schutz benötigen, muss man im Einzelfall prüfen. Eine solche Versicherung kann Sinn machen, wenn Sie Ihrem Hofnachfolger finanziell den Rücken freihalten wollen, falls Sie oder Ihre Ehefrau später einmal in einem teuren Pflegeheim untergebracht werden müssen.