Es gibt Alternativen für Sie, die unterschiedlich aussehen, je nachdem welcher Typ Sie sind und welche Ängste bzw. Erwartungen Sie haben. Ich unterscheide drei Fälle:
1. „Zuzahlungen in die gesetzliche Rentenversicherung“: Wenn Sie sehr risikoscheu sind und vor allem unbedingt eine lebenslange zusätzliche Rente wünschen, kommen freiwillige Einzahlungen in die gesetzliche Rentenversicherung infrage. Das mag Sie überraschen, jedoch ist die durch solche Einzahlungen erzielbare Rentensteigerung in den meisten Fällen erheblich höher als die entsprechende private Sofortrente. 50 % mehr – also zum Beispiel 300 statt 200 € zusätzliche Monatsrente ist keine Seltenheit, und ich habe auch schon Fälle gesehen, in denen die gesetzliche Rente für die identische Einmalzahlung nahezu die doppelte Mehrrente im Vergleich zu einem privaten Sofortrentenangebot ermöglichte.
- Vorteil: Die gesetzliche Rente steigt über den Zeitablauf und gleicht damit Inflationsschäden aus, während dies die privaten Sofortrenten nicht tun. Extrabeiträge lassen sich steuerlich teilweise oder ganz absetzen.
- Nachteil: Jedoch sind die freiwilligen Einzahlungen in die gesetzliche Rente begrenzt und nicht alle Interessierten können überhaupt diese Sonderzahlungen leisten. Also ist der Kontakt zum Ansprechpartner bei der Deutschen Rentenversicherung unerlässlich. Falls dieser zu lange Wartezeiten signalisiert oder nicht eindeutig und verständlich berät, lohnt sich die Einschaltung eines Versicherungsberaters mit Zulassung nach § 34 d2 Gewerbeordnung.
2. „Kopfkissenmethode“: Sollten Sie sehr risikoscheu sein und eigentlich eine lebenslange zusätzliche Rente wünschen, jedoch keine freiwilligen Einzahlungen in die gesetzliche Rente leisten dürfen, kann die „Kopfkissen-Methode“ sinnvoll sein. Bildhaft gesprochen legen Sie das verfügbare Geld unter das Kopfkissen und entnehmen sich davon monatlich Ihre „selbst gemachte“ Rente. Fertig!
- Kritik: Vielleicht denken Sie jetzt, dass das eine sehr primitive und unvorteilhafte Vorgehensweise ist – jedoch ist sie oftmals besser als das Mini-Rentchen des privaten Versicherers. In Deutschland haben die Versicherer durch die Gesetzgebung ein Monopol auf die Zusage von lebenslangen Rentenzahlungen. Dieses nutzen sie weidlich aus und kalkulieren – fernab von jeglicher Realität oder Sterbetafeln – die Renten mit Lebenserwartungen weit jenseits der 100 – oftmals mit 125 oder 130 Jahren Endalter.
- Gegenrechnung: Edith S. (66 Jahre) hat ein solches Sofortrentenangebot vorliegen. Als Gegenwert für die Einzahlung ihres Erbteils (190.000 €) werden ihr monatlich 281,20 € lebenslange Sofortrente eines privaten Versicherers zugesagt. Angenommen, Edith S. wird 100 Jahre alt. Bis zu ihrem 100. Geburtstag sind es noch knapp 34 Jahre; exakt 400 Monate. Teilt sie die 190.000 € durch 400 Monate, könnte sie eine monatliche „Kopfkissenrente“ von 475 € entnehmen und erst am 100. Geburtstag wäre ihr Geld alle. Umgekehrt müsste sie bei 281,20 € konstanter Sofortrente noch 190.000 €/281,20 € pro Monat also 676 Monate oder über 56 Jahre leben, nur um ihr Geld unverzinst und ohne Inflationsausgleich zurückzuerhalten. Dann wäre sie 122 Jahre alt.
Natürlich ist das Kopfkissen nur ein Sinnbild für die unverzinsliche Anlage auf einem Tages- oder Festgeldkonto und vielleicht gibt es ja in ein paar Jahren sogar wieder ein wenig Zinsen ...
3. „Aktien-ETF“: Dieser ist der mit Abstand lukrativste für Sie, passt aber nicht für einen ängstlichen Anlegertypus, sondern erfordert ein wenig Zuversicht und Weitsicht. Hier legen Sie das zu verrentende Geld in einem breit streuenden, ausschüttenden Aktienfonds (am besten ETF/börsengehandelter Indexfonds) an und freuen sich über die jährlichen Dividendenzahlungen. Ich kenne viele Fälle, in denen vom ersten Jahr an die ETF-Ausschüttung die Höhe der Sofortrente übertrifft – ein Armutszeugnis für die Sofortrentenangebote. Ohne große Mühe findet Edith zum Beispiel einen breit streuenden, ausschüttenden ETF mit einer Ausschüttungsrendite von 2,2 %. Das ist noch nicht einmal ein Dividendenfonds – die würden einen höheren Wert erreichen. Die 2,2 % p. A. entsprechen 4180 € jährlich, was eine Monatsrente von rund 348 € wäre. Selbst wenn der Ausschüttungsbetrag die Sofortrente nicht sofort übertrifft, wird dies in der Regel durch die im Zeitablauf üblichen Dividendensteigerungen der Fall sein. Zusätzlich gibt es noch die Möglichkeit, auch vom ETF-Bestand zu entsparen, also den Kapitalstock allmählich aufzuzehren. Das ist ebenfalls ein sehr praktikabler Weg, auch wenn die Details hier nicht ausführlich beschrieben werden können.
Mehr zum Thema „ETF“ lesen Sie in Wochenblatt-Folge 12/2021.
(Folge 29-2021)