Wer kommt für Sturmschäden auf?

Durch den über Pfingsten wütenden Sturm „Ela“ ist ein Baum von dem benachbarten Waldstück auf unser Grundstück gefallen. Wer muss den Baum entfernen lassen und wer haftet für aufgetretene Schäden?

Nach § 1004 BGB sind Waldbesitzer durch die sogenannte Störerhaftung dazu verpflichtet, Bäume und Äste, die auf ein anderes Grundstück gefallen sind, zu entfernen. Tun sie dies nicht, kann der betroffene Grundstücksnachbar die Beseitigung der Bäume gerichtlich durchsetzen. Da dies meistens sehr lange dauert, kann der Geschädigte dem Waldbesitzer eine Frist zur Beseitigung...