Wer haftet für Sturmschaden?

Eine Tanne des Nachbarn ist beim Sturm „Friederike“ auf mein Grundstück gefallen. Sie hat die Grenzmauer, meine Garage und das Wohnhaus leicht beschädigt. Kommt die Versicherung des Nachbarn für den Schaden auf? Wer muss den Baum beseitigen?

Der Besitzer des Baumes, also Ihr Nachbar, ist für die Beseitigung zuständig. Ihr Nachbar sollte sich an seine Gebäudeversicherung wenden und prüfen, ob die Aufräumkosten des Baumes als Grundstücksbestandteil mitversichert sind.

Den Schaden an Ihrem Wohnhaus, der Garage und dem Grenzzaun sollten...