Der Besitzer des Baumes, also Ihr Nachbar, ist für die Beseitigung zuständig. Ihr Nachbar sollte sich an seine Gebäudeversicherung wenden und prüfen, ob die Aufräumkosten des Baumes als Grundstücksbestandteil mitversichert sind.
Den Schaden an Ihrem Wohnhaus, der Garage und dem Grenzzaun sollten Sie, falls vorhanden, Ihrer Sturmversicherung melden. In vielen Policen sind auch die Grundstücksbestandteile versichert.
Haben Sie keine Sturmversicherung abgeschlossen, müssen Sie den Schaden wahrscheinlich aus eigener Tasche bezahlen, da Ihr Nachbar im Falle von höherer Gewalt (hier der Sturm) nicht haftet. Hat Ihr Nachbar eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung abgeschlossen, was keineswegs sicher ist, wird diese Versicherung Ihre Schadenersatzansprüche wegen höherer Gewalt vermutlich ablehnen.
Die Versicherung bzw. Ihr Nachbar müssten nur dann zahlen, wenn die Tanne bereits nachweislich erkrankt und auffällig war und der Schaden quasi schon vorprogrammiert war.
(Folge 5-2018)