Wochenblatt-Leserin Sophia G. in L. fragt: Auf unserem Hof spielen unsere Enkel und oft auch deren Freunde. Meine Bitten an die Eltern der Besucherkinder, ihre Kinder zu beaufsichtigen, sind meist erfolglos. Wer haftet, wenn ein Kind verunglückt? Können wir uns gegen eine eventuelle Haftung absichern?
Burkhard Fry, Versicherungsberater, LWK NRW, kann informieren: Kommt ein Kind auf Ihrem Hof zu Schaden und Sie als Eigentümer/Bewirtschafter werden dafür verantwortlich gemacht, dann sollten Sie Ihre Betriebshaftpflichtversicherung informieren und vor allem keine vorschnellen Schuldeingeständnisse machen. Vorschnelle Schuldeingeständnisse gefährden Ihren Versicherungsschutz.
Betriebshaftpflichtversicherung haftet bei Verschulden ...
Ihre Betriebshaftpflichtversicherung wird prüfen, ob Sie fahrlässig oder grob fahrlässig den Schaden verursacht haben. Falls ja, wird die Versicherung den Schaden übernehmen. Trifft Sie kein Verschulden, wird die Versicherung die Ansprüche abwehren. Sie können dann nicht hoffen, dass die Versicherung eine Regulierung übernimmt, weil Ihnen das lieber oder die ganze Sache unangenehm ist.
... oder wehrt Schaden ab
Die Versicherungssumme der Betriebshaftpflichtversicherung sollte mindestens 5 Mio. € für Personen- und Sachschäden betragen. Alle betrieblichen Risiken wie Flächen, Pferde, Hunde, Güllelagerung usw. sollten Sie mit dem Vertreter der Versicherung besprechen und angeben. Jeder steuerlich getrennte Betrieb benötigt eine eigene Police oder die Bestätigung, dass der Nebenbetrieb mitversichert ist.
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(Folge 7-2023)